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Insolvenz als betriebsbedingte Kündigung

D E U T L I C H E R   G E H T ' S   N I C H T : 

Eine Insolvenz gilt ausnahmslos als betriebsbedingter Kündigungsgrund, so dass die sonst in Kündigungssschutzprozessen langatmigen Streitigkeiten entfallen.



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Z E U G N I S - E R T E I L U N G   N A C H   E R Ö F F N U N G   D E R   I N S O L V E N Z 

Ein zur Zeugniserteilung verurteilter Arbeitgeber ist auch nach der Eröffnung des Insol-venzverfahrens verpflichtet, das Zeugnis persönlich zu erstellen. Das Zeugnis stellt insol-venzrechtlichen keine Forderung dar und unterliegt daher nicht dem für Forderungen gel-tenden Vollstreckungsverbot nach § 89 Insolvenzordnung.
LAG Düsseldorf, Beschl. vom 7.11.2003 - 16 Ta 571/03-



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