Arbeitnehmer, die vor und nach der Insolvenz beschäftigt waren, haben bis zur Eröffnung der Insolvenz quotale Insolvenz-Forderungen (vgl. auch Insolvenzausfalls geld - maximal 3 Monate) und danach Masse-Forderungen. Die Masseschuld ist in voller Höhe durch den Insolvenzverwalter zu begleichen.
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