+++ Regelmäßige Informationsveranstaltungen in Berlin, Düsseldorf, Karlsruhe,Köln Mannheim. +++ Droht Ihnen die Insolvenz oder besteht bereits eine Insolvenz? +++ Handeln Sie! +++ Tipps + Taktik in der Insolvenz. +++ Aktuelle Fall-Sammlungen +++ Hier erfahren Sie kostenlos und diskret wichtige Informationen. Wir veranstalten auch Informations-Abende. Telefon BERLIN 030-4490841 oder Karlsruhe 0721-23637.
Startseite Sofort-Hilfe Berater-Liste Vor-Überlegungen Voraussetzungen Vorläufiges Insolvenzverfahren Gutachter Eröffnung des Insolvenzverfahrens Verwalter und Gläubiger-Ausschuß Verträge mit dem Verwalter Verwalter-Bericht und Gläubiger-Entscheidungen Arbeits-Recht in der Insolvenz Anfechtungs-Recht Aus- und Absonderung Feststellung der Forderungen Beendigungs-Möglichkeiten Insolvenz-Plan Eigenverwaltung Restschuld-Befreiung Verbraucher-Insolvenz & Schuldenbereinigung Strafrechtliche Aspekte der Insolvenz Übersicht: Fall-Sammlung, Check-Listen und mehr P-Konto mit Pfändungsschutz Entscheidungen Seminare
Arbeits-Recht in der Insolvenz:



Themen:
Urteile


Allgemein:
Seminare
Berater-Gilde
RA Berend Blöcker
Idee
Impressum
Risiko-Hinweis
Skripten
Hier finden Sie uns!


Masseschuld bei Weiterbeschäftigung

Arbeitnehmer, die vor und nach der Insolvenz beschäftigt waren, haben bis zur Eröffnung der Insolvenz quotale Insolvenz-Forderungen (vgl. auch Insolvenzausfalls geld - maximal 3 Monate) und danach Masse-Forderungen.
Die Masseschuld ist in voller Höhe durch den Insolvenzverwalter zu begleichen.



Nach oben

Unsere Web-Sonderseite Arbeitsrecht | Insolvenz als betriebsbedingte Kündigung