+++ Regelmäßige Informationsveranstaltungen in Berlin, Düsseldorf, Karlsruhe,Köln Mannheim. +++ Droht Ihnen die Insolvenz oder besteht bereits eine Insolvenz? +++ Handeln Sie! +++ Tipps + Taktik in der Insolvenz. +++ Aktuelle Fall-Sammlungen +++ Hier erfahren Sie kostenlos und diskret wichtige Informationen. Wir veranstalten auch Informations-Abende. Telefon BERLIN 030-4490841 oder Karlsruhe 0721-23637.
Startseite Sofort-Hilfe Berater-Liste Vor-Überlegungen Voraussetzungen Vorläufiges Insolvenzverfahren Gutachter Eröffnung des Insolvenzverfahrens Verwalter und Gläubiger-Ausschuß Verträge mit dem Verwalter Verwalter-Bericht und Gläubiger-Entscheidungen Arbeits-Recht in der Insolvenz Anfechtungs-Recht Aus- und Absonderung Feststellung der Forderungen Beendigungs-Möglichkeiten Insolvenz-Plan Eigenverwaltung Restschuld-Befreiung Verbraucher-Insolvenz & Schuldenbereinigung Strafrechtliche Aspekte der Insolvenz Übersicht: Fall-Sammlung, Check-Listen und mehr P-Konto mit Pfändungsschutz Entscheidungen Seminare
Eigenverwaltung:



Allgemein:
Seminare
Berater-Gilde
RA Berend Blöcker
Idee
Impressum
Risiko-Hinweis
Skripten
Hier finden Sie uns!


Hilfe für Freiberufler?

I N S O L V E N Z V E R F A H R E N 

Die Möglichkeit, dass es im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu einer Restschuldbe-freiung kommen kann, rechtfertigt nicht, " in die geordnete wirtschaftliche Verhältnisse " im Sinne des § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StBerG und damit die Voraussetzungen für eine Wiederbestellung nach § 48 StBerG annehmen zu können.
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15. Juli 2003-13 K 421/03
am 1.1.04 noch nicht rechtskräftig!



Nach oben

Typische Fälle...