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W E N N   S I C H   P O L I T I K E R   P O P U L I S T I S C H   B E T Ä T I G E N . . . 

"Gerhard, Gerhard" jubelten die Massen bei Philipp Holzmann AG - vergebens. Der Baukonzern hatte trotz der Hilfszusagen des damaligen Bundeskanzlers Schröder nur eine kurze "Lebensverlängerung" erfahren.



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B A B C O C K :   M P   C L E M E N T   M I S C H T   S I C H   E I N . . . 

Ein Insolvenzgericht kann bei der Eröffnung des eigenverwalteten Insolvenzverfahrens von Amts wegen einen Zustimmungsvorbehalt zu Gunsten des Sachwalters entsprechend den §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 24 Abs. 1, 277 Abs. 1 InsO anordnen, wenn dies zur Sicherung der Rechtmäßigkeit der Verfahrensabwicklung durch den Schuldner erforderlich erscheint.

AG Duisburg, Beschluss vom 1.9.2002 – 62 IN 167/02

Hintergrund: Der frühere NRW-Ministerpräsident kündigte in der Öffentlichkeit an, daß der Betrieb unter Beibehaltung des bisherigen Vorstandes seine Geschäfte auch in der Insol-venz fortführen würde.
Der Insolvenzrichter, der sich nicht durch den Ministerpräsidenten „bevormunden“ lassen wollte, wollte nach den in der Öffentlichkeit getätigten MP-Äußerungen keine Schadens-ausweitung und entschied sich daher in der vorgenannten Weise.



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" I H R   P L A T Z "   I N S O L V E N Z   U N D   E I G E N V E R W A L T U N G 

Die Firma "Ihr Platz" GmbH & Co KG (681 Fililalen u. 143 Franchise-Firmen) hat wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz und Eigenverwaltung beantragt, da die bisheri-gen Sanierungsbemühungen nicht ausreichend waren. Der Insolvenzverwalter Piepenburg wurde vom Amtsgericht Osnabrück bestellt (30.5.05)



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W E R   H I L F T   B E I   K L E I N E N   U N T E R N E H M E N ? 

Wir versuchen es.



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Schuldner als eigener Verwalter