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Grundsätze des eröffneten Verfahrens

Das Gericht führt die Aufsicht über das Insolvenzverfahren.
Der Insolvenzverwalter ist der Manager des Insolvenzverfahrens.
Die Gläubiger (Gläubiger-Autonomie) bestimmen über das Verfahren, z.B. Zerschlagung, Insolvenzplan oder Einstellung.


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