" I N V E N T U R " N A C H V E R W A L T E R - A R T
Es gehört zu den Aufgaben des Verwalters, das gesamte Vermögen des Schuldners zu "inventarisieren" und eine Eröffnungs-Bilanz für die bevorstehende Verwaltung zu erstellen.
Das Aktiv-Vermögen setzt sich in der Regel aus den vorhandenen Geldern, dem Anlage-vermögen und den Forderungen (Guthaben) des Schuldners zusammen. Oftmals sind beim Anlagevermögen und bei den Forderungen die vom Schuldner angegebenen Werte nicht mehr aktuell und müssen zu Wertberichtigungen führen. Im Übrigen sind auch die Bewertungsmaßstäbe verändert, da in der Insolvenz nicht mehr mit Buchwerten, sondern bei negativer Fortführungsprognose mit Zerschlagungswerten gearbeitet wird.
Hier sind die Schulden gemeint. Auch hier bedarf es einer Prüfung und oftmals einer Korrektur, da insbesondere bei Kapitalgesellschaften oftmals zu Unrecht Forderungen der Gesellschafter und tochter- bzw. Muttergesellschaften behauptet werden. Aber auch die Krankenkassen und Finanzämter sind nicht zimperlich mit ihren tollkühnen Schätzungen, die oftmals durch Abgabe der Steuererkärungen u.ä. noch nach unten korrigiert werden können. Ausserdem bietet sich bei der Verschuldung einer Kapitalgesellschaft der Rangrücktritt mit Verzicht an, was unter Umständen die Firma retten kann.