Die Prüfung der Forderungen und die hierauf erfolgte Feststellung durch den Verwalter zur Tabelle hat Titel-Wirkung. Im Falle der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens können unbefriedigte Gläuber aus dem Titel vollstrecken, wenn der Schuldner z.B. natürliche Person, weiter besteht. Ein Titel wirkt in der Regel 30 Jahre. Dem Schuldner bleibt allerdings die Möglichkeit der Restschuldbefreiung.