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Eine Anfechtung der vor der Insolvenzeröffnung von dem absonderungsberechtigten Sicherungseigentümer in Besitz genommenen Gegenstände durch den Insolvenzverwalter kann nicht mit der Begründung erfolgen, daß der Masse die Festkostenpauschale entgangen sind.
BGH, Urteil v. 23.9.2004 – IX ZR 25/03 –



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