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Juristen können nicht alles. Und die wenigsten Insolvenz-Richter können eine Bilanz lesen. Deshalb wird ein Gutachter bestellt, der die Insolvenz-Situation prüft. In der Regel wird der voraussichtlich zu bestellenden (vorläufigen) Insolvenzverwalter mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt.



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