L E T Z T E Ä N D E R U N G 1 2 . J A N U A R 2 0 1 1
Ich freue mich unter Hinweis auf mein Impressum, daß Sie diese Seite gefunden haben und sich mit dem Insolvenz-Recht beschäftigen. Diese wertvollen Informationen sollen Ihnen als Gläubiger und Schuldner helfen, eine kaufmännisch sinnvolle Lösung zu finden. Aufgrund der Nachfrage werden wir die Verbraucherinsolvenz gesondert darstellen.
Wichtige Informationen und Sofort-Hilfe kann Ihnen die bundesweit agierende Berater-Gilde bieten. Wir nennen Ihnen gern Ansprech-Partner.
Anmeldung erforderlich (Telefon 0721-23637 RA Blöcker)
Gesetzlich verpflichtet sind die Organe von Vereinen, Genossenschaften und insbesondere die GmbH-Geschäftsführer und Vorstände der Aktiengesellschaften, wenn Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung vorliegen.
Grundsätzlich ja. Man kann den Eigenantrag zurücknehmen oder bei Einigung mit den Gläubigern die Einstellung des Verfahrens heiführen. Oftmals sind die Gläubiger angesichts der geringen Quoten zu Kompromissen bereit.
Tätigkeiten als Insolvenz- und Zwangsverwalter sowie Lehrbeauftragter im Bereich Bankwesen (BA) Stephanienstrasse 2b 76133 Karlsruhe Telefon 0721-23637 / Fax 0721-28043 mit weiteren Infos