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Kündigung des Sanierungs-Kredites aus wichtigem Grund
Ein Kreditinstitut kann einen zugesagten Sanierungs-Kredit aus wichtigem Grund kündigen, wenn nach dem Zeitpunkt der Zusage und eine wesentliche Verschlechtung eingetreten ist, welche die Chancen der Sanierung mindert.
BGH, Urteil vom 14.9.2004 – XI ZR 184/03



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