Kündigung des Sanierungs-Kredites aus wichtigem Grund Ein Kreditinstitut kann einen zugesagten Sanierungs-Kredit aus wichtigem Grund kündigen, wenn nach dem Zeitpunkt der Zusage und eine wesentliche Verschlechtung eingetreten ist, welche die Chancen der Sanierung mindert. BGH, Urteil vom 14.9.2004 – XI ZR 184/03
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