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Das Bundeskabinett hat am 5.9.2007 einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen, der im Jahre 2008 in Kraft treten soll.
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Pfändungsschutz-(P-Konto) mit automatischen Sockelbetrag 985,15 Euro
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Schutz auch für Selbständige
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Bank muß auf Verlangen des Kunden das Giro-Konto als P-Konto führen.
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Übertragung des Schutzbetrages von einem Monat auf den anderen bei Nichtausschöpfung
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Änderung bei Gesetzesänderungen und mehreren Unterhaltspflichtigen möglich
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Besserer Schutz bei Kindergeld und Sozialleistungen
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Bei P-Konto-Einrichtung gilt nur für dieses Konto-Pfändungsschutz
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Inkrafttreten wohl Ende 2008 - Banken haben 6 Monate Zeit für die Umstellung
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