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Neue Pfändungsschutz-Tabellen ab 1. Juli 2005
Die seit 1999 eingeführten dynamischen Pfändungsschutz-Tabellen werden zum 1. Juli verändert. Der Pfändungsfreibetrag erhöht sich zum 1. Juli 2005 von 930 Euro auf 985,15 Euro und kann sich bei Unterhaltsverpflichteten von bisher 2060 Euro auf 2182,15 Euro erhöhen.
Bundesgesetzblatt BGBl 2005 I, S. 493



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Voraussetzungen | Ankündigung und Wohlverhalten