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Das Restschuldbefreiungsverfahren kann logischerweise erst dann beginnen, wenn die Restschuld feststeht. Und die Restschuld steht erst mit der Beendigung der Verwertungsmaßnahmen der Insolvenzverwaltung fest. Hieraus ergibt sich, daß oftmals zunächst ein langfristiges Insolvenzverfahren (ggf.mehrere Jahre) vorausgeht und danach erst im Schlußtermin die Restschuldbefreiung angekündigt wird und zeitlich nochmals 6 Jahre andauert.
Beispiel: Das Insolvenzverfahren dauert 24 Monate. Danach kommt es zur Ankündigung der 6jährigen Restschuldbefreiungszeit. Im Endergebnis muß der Schuldner gute 8 Jahre auf die "Befreiuung" warten.



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