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ist heute kein Einzel-Fall. Dies gilt insbesondere für Ärzte, Apotheker, Architekten und zunehmend auch für Rechtsanwälte und Steuerberater. Wir bieten Ihnen hier gern weitere Informationen über unsere Web-Sonderseiten und auch die Beratung über unsere Kanzlei an.



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M A N G E L S   M A S S E   K E I N E   Z U L A S S U N G 

Wird über das Vermögen eines Architekten das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet, so fehlt es an der für die Eintragung in das Berufs Verzeichnis erforderliche Zuverlässigkeit für die Ausübung des Berufs.
Verwaltungsgerichtshof Kassel, Beschl. vom 15.6.2004 – 11 TP 1440/04



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