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Von der Firmen-Insolvenz zur privaten Insolvenz

V O R S I C H T :   V E R W E C H S L U N G S G E F A H R 

Aufgrund meiner Beratungen stelle ich immer wieder fest, daß die Normal-Insolvenz (auch Firmen- oder Regel-Insolvenz genannt) mit der Verbraucher-Insolvenz (auch Privat-Insol-venz) genannt verwechselt wird.



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E I N   U N G L Ü C K   K O M M T   S E L T E N   A L L E I N . . . 

1.) Firmen-Insolvenz Senator Möbelhaus GmbH & Co KG: Der geschäftsführende Gesellschafter Kurt Gründermann hat nach mehreren verlustreichen Jahren die Eröffnung des (Firmen-)Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Firma Senator Möbelhaus GmbH & Co KG beantragt. Für dieses Insolvenz-verfahren wurde der Insolvenzverwalter Hugo Verscherbel bestellt.
Die Kredite der insolventen Möbelfirma wurden durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft Eheleute Kurt und Luise Gründermann abgesichert. Weiterhin wurde eine Grundschuld in das allein Kurt Gründermann gehörende Grundstück eingetragen.
2.) Privat-Insolvenz Kurt Gründermann: Die Bank schreibt Herrn Gründermann nach Bekanntwerden der Firmen-Insolvenz an und fordert "aufgrund der Bürgschaft zur Zahlung der Forderung in Höhe von 250.000 Euro innerhalb von zwei Wochen" auf. Dieses Geld besitzt Herr Gründermann nicht. Er beantragt daher als Privat-Person die sog. Verbrau-cher-Insolvenz. Der Treuhänder (Insolvenzverwalter) des Privatinsolvenzverfahrens wird die Immobilie aufgrund der Sicherungsrechte der Bank freigeben oder mit dieser gemein-sam verwerten. Nach Abschluß dieses Insolvenzverfahrens kommt für Herrn Gründermann die Restschuldbefreiung in Betracht, falls die in der Verbraucherinsolvenz vorausge-schaltete Schuldenbefreiung gescheitert sein sollte.
3. Privat-Insolvenz Frau Gründermann: Aufgrund der Bürgschaft hat es auch Frau Gründermann erwischt. Als "Nur-Hausfrau" ohne nenneswertes Vermögen kann sie sich "freuen". Sie kann sofort einen Schuldenbereinigungsversuch einleiten und entsprechend ihren Verhältnissen den pfändbaren Betrag z.B. "40 Euro" monatlich anbieten. Dies würde im Beispiels-Fall bedeuten, daß sie nur 6 Jahre = 72 x 40 Euro = 2.880 Euro zur Abgeltung ihrer Bürgschaftsschuld von 250.000 Euro zzgl. Zinsen zahlen müßte.

Fazit: Bürgschaften verlieren zunehmend an Wert. Und regelmäßig folgen die Privat-insolvenzen auf Firmen-Insolvenzen.



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