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Formular-Zwang!

V O L L S T Ä N D I G E   U N D   R I C H T I G E   A N G A B E N ! 

Der Gesetzgeber hat ab März 2002 ein amtliches Formular eingeführt. Jeder (Verbraucher-)Schuldner sollte dieses Formular genauestens beachten und die in § 305 I Nr. 1-4 erforderlichen Angaben vollständig und richtig ausfüllen.



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