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Steuerliche Zwangsmittel i. S. d. §§ 328 folgende Abgabenordnung zur Durchsetzung der Steuererklärungen sind nicht gerechtfertigt, wenn der Schuldner mittellos ist und nach angezeigter Masseunzulässigkeit ein Insolvenzverfahren nur auf Grund der Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a Insolvenzordnung zur Eröffnung bringen kann.
Eine Erstattung entsprechender Steuerberaterkosten für die Erstellung der steuerlichen Unterlagen aus der Staatskasse scheidet aus.
Landgericht Duisburg, Beschluss vom 27.4.2003 – 62 IN 241/02, anders dagegen LG Kassel, Beschl. vom 23.9.2002 = ZinsO 2002,1040;



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