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Im Falle der Massearmut besteht keine Kostenerstattungspflicht des Insolvenzverwalters gegenüber dem Prozessgegner.
BGH, Urt. 2.12.2004 – IX ZR 142/03
vgl. auch zur Sittenwidrigkeit einer Rechtsverfolgung des Konkursverwalters bei Massearmut im Hinblick auf das Kostenerstattungsrisiko des Prozessgegners.
in BGH, Urteil vom 26.6.2001 – IX ZR 209/98



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