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Verrwalter und Gläubiger-Ausschuß

Schadensersatzansprüche gegen Verwalter

Aufgaben des Insolvenz-Verwalters

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Insolvenz-Richter müssen bei der Auswahl von Insolvenzverwaltern faire Chancen der Bewerber wahren. Das Bundesverfassungsgericht entschied mit seinen Beschlüssen vom 3.8.2004, daß Rechtsanwälte, Steuerberater und Kaufleute in gleicher Weise anhand konkreter Prüfungsmaßstäbe auf ihre Geeignetheit für die Position des Insolvenzverwalters zu prüfen und ggf. zu bestellen sind. Mit diesen Entscheidungen setzen sich zwei Rechtsanwälte gegen den „closed shop“ des Gerichts durch.
Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 3.8.2004 – 1 BvR 135/00 u. 1086/01



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Rechtliches Gehör und Eigenverwaltung
Die überwiegende Anzahl der Gläubiger einer Münchner Firma befürwortete die Eigen-verwaltung, während der Insolvenzverwalter Kübler durch das Bestreiten der Gläubi-gerforderungen deren Stimmrecht und den Beschluß der Eigenverwaltung verhinderten. Das Bundesverfassungsgericht sah in dem pauschalen Bestreiten des Insolvenzverwalters und dem unsubstantiierten Anschlußverhalten von Rechtspfleger und Gericht eine Verlet-zung des „Rechts auf rechtliches Gehör.“
BVerfG, Beschluß 1 BvR 698/03



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