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Nicht alle Insolvenz-Kandidaten sind Bankrotteure und unfähige Geschäftsleute. Und nicht überall erfordert die Insolvenz einen vollen Verwalter. Viele ältere Firmen schliessen und kleinere notleidende Betriebe brauchen keinen Full-Time-Verwalter. Deshalb bietet das Gesetz die Möglichkeit, das zuverlässige Schuldner die Abwicklung (=Insolvenz) ihres Betriebes selbst als Verwalter vornehmen können, wenn die Gläubiger einverstanden sind. Lesen Sie mehr hierzu im Abschnitt Eigenverwaltung .



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