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Sanierungs-Überlegungen

" S A N I E R U N G   V O R   Z E R S C H L A G U N G " 

Die Insolvenzordnung betont den Vorrang der Sanierung vor einer Zerschlagung, damit Teile oder die Gesamtheit eines Betriebes gerettet werden können. Ein Insolvenzverfahren hindert Gläubiger und Schuldner daran, Einzel-Aktionen und Einzelvollstreckungen stattfinden zu lassen, die einer Gesamtlösung schaden. Alle Beteiligten werden gezwungen, sich am Insolvenzverfahren zu orientieren. Sanieruings-Chancen können gefördert werden durch:



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Stillegung unrentabler Betriebs-Teile,
Forderungs-Nachlass der Gläubiger, was in der Insolvenz leichter durchzusetzen ist,
Erleichterte betriebsbedingte Kündigung mit kürzeren Fristen


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L Ö S U N G   D U R C H   D E N   N E U E N   V E R G L E I C H :   I N S O L V E N Z P L A N 

Der frühere Vergleich vor 1999 setzte ein Gläubigerzustimmung von 75% und eine Mindest-quote von 35% voraus. Vergleiche waren in der Vergangenheit die Seltenheit. Die Insolvenz-ordnung er möglicht einen Insolvenz-Plan. Diese neue Vergleichs-Lösung setzt zwar Kopf- und Summen-Mehrheiten voraus. Eine Mindestquote ist jedoch nicht vorgeschrieben.



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