" S A N I E R U N G V O R Z E R S C H L A G U N G "
Die Insolvenzordnung betont den Vorrang der Sanierung vor einer Zerschlagung, damit Teile oder die Gesamtheit eines Betriebes gerettet werden können. Ein Insolvenzverfahren hindert Gläubiger und Schuldner daran, Einzel-Aktionen und Einzelvollstreckungen stattfinden zu lassen, die einer Gesamtlösung schaden. Alle Beteiligten werden gezwungen, sich am Insolvenzverfahren zu orientieren. Sanieruings-Chancen können gefördert werden durch:
L Ö S U N G D U R C H D E N N E U E N V E R G L E I C H : I N S O L V E N Z P L A N
Der frühere Vergleich vor 1999 setzte ein Gläubigerzustimmung von 75% und eine Mindest-quote von 35% voraus. Vergleiche waren in der Vergangenheit die Seltenheit. Die Insolvenz-ordnung er möglicht einen Insolvenz-Plan. Diese neue Vergleichs-Lösung setzt zwar Kopf- und Summen-Mehrheiten voraus. Eine Mindestquote ist jedoch nicht vorgeschrieben.