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Check-Liste

M I T W I R K U N G S - P F L I C H T 

Der Schuldner hat während des Insolvenzverfahrens Mitwirkungs- und Auskunfts-pflichten (§§ 97,98 InsO). Mit Anordnung der Insolvenz ist es für den Schuldner oftmals schwer, an Geschäftspapiere, Buchhaltungsunterlagen u.ä. heranzukommen. Es wird da-her Unternehmern und Geschäftsführern u.ä. empfohlen, sich zu Beginn der Krise von allen Unterlagen zwecks eigener Dokumentation Kopien anzufertigen, insbesondere



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Eigene Verträge mit dem Unternehmen, insbesondere Darlehens- und Kreditsangelegenheiten
Verträge des Unternehmens mit Banken, Lieferanten, Finanzamt u.ä.
Buchhaltungs-Unterlagen (insbesondere Umsatz- und Lohnsteuer)
Geschäftsführer- und Arbeitsverträge
Vollstreckungssachen
Sozialversicherungsangelegenheiten
Diese Unterlagen (Kopien!) sind nützlich im Falle von Betriebs-Prüfungen und Strafverfahren. Die Original-Unterlagen gehören der Firma!
Auch nach Beendigung der Firmentätigkeit besteht eine Pflicht, Mißbrauch und Geheimnisverrat zu vermeiden!


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Insolvenzablehnung mangels Masse | Problem-Fälle