Hierunter ist grundsätzlich das Verfahren bis zur Eröffung des Insolvenzverfahrens zu verstehen. Auch in der seit 1999 geltenden Insolvenzordnung (InsO) gibt es ein Vorver-fahren - die vorläufige Insolvenz. Dieses Verfahren dient der Sicherung und Fortfüh-rung des Betriebes.
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