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Insolvenzablehnung mangels Masse

§   2 6   I N S O :   M A N G E L S   M A S S E   . . 

das vorhandene Vermögen deckt nicht einmal die voraussichtlichen Kosten des Insolvenz-Verfahrens. Ein solches Defizit kann sich nachteilig auf die Verbraucher-Insolvenz sowie auf die Restschuldbefreiung auswirken.



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